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Staatlich zugelassene, juristische Fernlehrgänge für Nichtjuristen.

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Hier geht`s direkt zu unseren Fernlehrgängen. Wählen Sie aus:


Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK)

Inhalt: Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.200,- €.

Spezialgesetze-Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Soziale und technische Arbeitsschutzgesetze, arbeitsrechtlich relevantes Sozial- und Steuerrecht.
Dauer: 8 Monate.
Preis: ab 1.250,- €.

Rechtsassistent-mittel-quadratisch

Rechtsassistent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Rechtsreferent-mittel-quadratisch

Rechtsreferent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 18 Monate.
Preis: ab 2.000,- €.

Insolvenzrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Wirtschaftsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Versicherungsvertragsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Arbeitsschutz-mittel-quadratisch

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.
Dauer: 2 Monate.
Preis: ab 500,- €.

Arbeitszeit-mittel-quadratisch

Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub

Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz.
Dauer: 3 Monate.
Preis: 550,- €.

RVG-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Rechtsanwaltsvergütungsrecht.
Dauer: 4 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Kommunalrechtsassistent-mittel-quadratisch

Kommunalrechtsassistent/in

Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Baurecht und Polizei- und Ordnungsrecht.
Dauer: 3 Monate.
Preis: ab 500,- €.

Mutterschutz-mittel-quadratisch

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht.
Dauer: 2 Monate.
Preis: 500,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Versicherungsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Wirtschaftsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.


Ziele und Perspektiven

Alle von uns angebotenen Fernlehrgänge haben - bezogen auf die jeweils unterschiedlichen Rechtsgebiete - die nachfolgend genannten Ziele. Diese können mit unseren Weiterbildungen außerhalb eines juristischen Vollzeitstudiums an einer Hochschule verfolgt werden:

  • Erlernen des juristischen Fachvokabulars.

  • Basiswissen im jeweiligen Rechtsgebiet.

  • Erlernen der juristischen Arbeits- und Denkweise.

  • Berufliche Verwertbarkeit im Rahmen sog. Schnittstellen-Funktionen als Mittler zwischen den juristischen Berufsträgern einerseits und den Adressaten einer Rechtsdienstleistung andererseits: Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsbereich betrifft dies entweder die qualifizierte Zuarbeit oder Antragstellung und Antragsbearbeitung oder aber die Erteilung qualifizierter Aufträge oder auch die eigenständige Durchführung von Schulungen.

Schnittstellenfunktion

Aktuelles

Hier haben wir aktuelle Verfahren und Entscheidungen oberster Gerichte und Gesetzgebungsverfahren des Bundes für Sie verlinkt. Die Links führen Sie direkt zu den jeweiligen Gerichten / Institutionen. Es sind jeweils die letzten 10 im jeweiligen Newsfeed veröffentlichten Einträge aufgeführt. Es handelt sich also nicht um vollständige Listen!

curia.europa.eu

Bundesverfassungsgericht aktuell

Das Bundesarbeitsgericht - Presse

Der oberste Gerichtshof für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit

Bundessozialgericht

  • Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Franz Terdenge verstorben

    Ende Dezember 2024 ist der Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Franz Terdenge im Alter von 76 Jahren verstorben.

  • Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Walter Schmitt verstorben

    Am Dienstag, dem 17. Dezember 2024 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Dr. Walter Schmitt im Alter von 93 Jahren verstorben.

  • Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen Personaluntergrenzen einhalten

    Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik)“ ist rechtmäßig. Die ab 2026 vorgesehenen Vergütungseinbußen für den Fall, dass stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik bis dahin nicht mit dem festgesetzten Mindest-personal ausgestattet sind, sind aufgrund ihrer moderaten Höhe und der langen Übergangsfristen für den Personalaufbau verhältnismäßig. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/23 R, B 1 KR 17/23 R, B 1 KR 19/23 R, B 1 KR 26/23 R).

  • Auch mit arbeitsfreien Tagen kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden

    Bei Gefangenen können neben arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen auch andere arbeitsfreie Tage der Versicherungspflicht unterliegen und zur Erfüllung der Anwartschaftszeit dienen. Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 10/23 R).

  • Einkommenseinbußen für stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik wegen fehlender Fachkräfte?

    Ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal rechtmäßig? Mit dieser Frage befasst sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 ab 11:00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 1 KR 14/23 R, B 1 KR 15/23 R, B 1 KR 16/23 R, B 1 KR 17/23 R, B 1 KR 19/23 R, B 1 KR 26/23 R).

  • Gefangenenarbeit auch an arbeitsfreien Tagen versichert?

    Gefangene können während der Haft durch Tätigkeiten gegen Entgelt Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld erwerben. Ob dabei auch arbeitsfreie Brückentage, Krankheitstage oder weitere Tage ohne Arbeitsentgelt einzubeziehen sind, wird der 11. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 ab 13:00 Uhr in zwei Verfahren zu entscheiden haben (Aktenzeichen B 11 AL 10/23 R und B 11 AL 6/23 R).

  • Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz

    Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 21. November 2024 (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R) entschieden und die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt.

  • Wie weit gehen die Auskunftspflichten nach dem Angehörigen - Entlastungsgesetz?

    Der 8. Senat wird sich in seiner Sitzung am 21. November 2024 (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R) um 11:30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal mit der Frage zu befassen haben, wann die mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz neu gestaltete Auskunftspflicht von Angehörigen gegenüber dem Sozialamt greift.

  • Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig

    Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Dies hat am 5. November 2024 der 12. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R).

  • Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

    Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).

BFH-Entscheidungen

Aktuelle V-Entscheidungen

  • VI R 9/22

    Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

  • VI R 21/22

    Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

  • VII R 27/22

    Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anm. 3 zu Abschn. VI KN

  • VIII R 26/21

    Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • IV R 19/22

    Erweiterte Kürzung und Betriebsverpachtung

Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Recht

RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Recht

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

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Tel. 06851-9742715

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