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Staatlich zugelassene, juristische Fernlehrgänge für Nichtjuristen.

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Hier geht`s direkt zu unseren Fernlehrgängen. Wählen Sie aus:


Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK)

Inhalt: Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.200,- €.

Spezialgesetze-Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Soziale und technische Arbeitsschutzgesetze, arbeitsrechtlich relevantes Sozial- und Steuerrecht.
Dauer: 8 Monate.
Preis: ab 1.250,- €.

Rechtsassistent-mittel-quadratisch

Rechtsassistent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Rechtsreferent-mittel-quadratisch

Rechtsreferent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 18 Monate.
Preis: ab 2.000,- €.

Insolvenzrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Wirtschaftsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Versicherungsvertragsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Arbeitsschutz-mittel-quadratisch

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.
Dauer: 2 Monate.
Preis: ab 500,- €.

Arbeitszeit-mittel-quadratisch

Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub

Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz.
Dauer: 3 Monate.
Preis: 550,- €.

RVG-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Rechtsanwaltsvergütungsrecht.
Dauer: 4 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Kommunalrechtsassistent-mittel-quadratisch

Kommunalrechtsassistent/in

Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Baurecht und Polizei- und Ordnungsrecht.
Dauer: 3 Monate.
Preis: ab 500,- €.

Mutterschutz-mittel-quadratisch

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht.
Dauer: 2 Monate.
Preis: 500,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Versicherungsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Wirtschaftsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.


Ziele und Perspektiven

Alle von uns angebotenen Fernlehrgänge haben - bezogen auf die jeweils unterschiedlichen Rechtsgebiete - die nachfolgend genannten Ziele. Diese können mit unseren Weiterbildungen außerhalb eines juristischen Vollzeitstudiums an einer Hochschule verfolgt werden:

  • Erlernen des juristischen Fachvokabulars.

  • Basiswissen im jeweiligen Rechtsgebiet.

  • Erlernen der juristischen Arbeits- und Denkweise.

  • Berufliche Verwertbarkeit im Rahmen sog. Schnittstellen-Funktionen als Mittler zwischen den juristischen Berufsträgern einerseits und den Adressaten einer Rechtsdienstleistung andererseits: Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsbereich betrifft dies entweder die qualifizierte Zuarbeit oder Antragstellung und Antragsbearbeitung oder aber die Erteilung qualifizierter Aufträge oder auch die eigenständige Durchführung von Schulungen.

Schnittstellenfunktion

Aktuelles

Hier haben wir aktuelle Verfahren und Entscheidungen oberster Gerichte und Gesetzgebungsverfahren des Bundes für Sie verlinkt. Die Links führen Sie direkt zu den jeweiligen Gerichten / Institutionen. Es sind jeweils die letzten 10 im jeweiligen Newsfeed veröffentlichten Einträge aufgeführt. Es handelt sich also nicht um vollständige Listen!

curia.europa.eu

Bundesverfassungsgericht aktuell

BGH-Pressemitteilungen

Alle Pressemitteilungen aus dem Jahre 2024

Bundesarbeitsgericht aktuell

Bundessozialgericht

  • Gefangenenarbeit auch an arbeitsfreien Tagen versichert?

    Gefangene können während der Haft durch Tätigkeiten gegen Entgelt Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld erwerben. Ob dabei auch arbeitsfreie Brückentage, Krankheitstage oder weitere Tage ohne Arbeitsentgelt einzubeziehen sind, wird der 11. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 ab 13:00 Uhr in zwei Verfahren zu entscheiden haben (Aktenzeichen B 11 AL 10/23 R und B 11 AL 6/23 R).

  • Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz

    Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 21. November 2024 (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R) entschieden und die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt.

  • Wie weit gehen die Auskunftspflichten nach dem Angehörigen - Entlastungsgesetz?

    Der 8. Senat wird sich in seiner Sitzung am 21. November 2024 (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R) um 11:30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal mit der Frage zu befassen haben, wann die mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz neu gestaltete Auskunftspflicht von Angehörigen gegenüber dem Sozialamt greift.

  • Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig

    Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Dies hat am 5. November 2024 der 12. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R).

  • Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner

    Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).

  • Freibetrag auch für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner?

    Ist der im Jahr 2020 eingeführte Freibetrag von beitragspflichtigen Einnahmen aus Renten der betrieblichen Altersversorgung auch dann abzuziehen, wenn die Betroffenen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind? Mit dieser Frage befasst sich der 12. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 5. November 2024 ab 11:15 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).

  • Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Ruth Düring in den Ruhestand verabschiedet

    Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Ruth Düring ist mit Erreichen der Altersgrenze zum 1. November 2024 in den Ruhestand getreten.

  • Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich

    Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 15/22 R).

  • Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner

    Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. September 2024 entschieden.

  • Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug?

    Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 26. September 2024 um 11:00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 15/22 R).

BFH-Entscheidungen

Aktuelle V-Entscheidungen

  • I R 12/20

    Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i.d.F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens?

  • I R 12/22

    Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts

  • II R 11/21

    Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

  • II R 30/21

    Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • II R 11/22

    Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung

  • V R 41/21

    Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

  • VI R 4/22

    Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG

  • XI R 17/21

    Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

  • V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19)

    Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers

  • VII B 121/22 (AdV)

    Entstehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit Umstieg im Flugverkehr

Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Recht

RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Recht

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

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Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

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