Verlängerung

Durch den Abschluss einer kostenpflichtigen Verlängerungsvereinbarung können Sie nach Ablauf der Höchstdauer Ihre Weiterbildung fortsetzen.

Eine Verlängerungsvereinbarung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Ablauf der Lehrgangshöchstdauer geschlossen werden. Ein späterer Abschluss nach einer Unterbrechung oder Pausierung ist nicht möglich.

Die Verlängerung kostet pro angefangenen Monat 40 €, ist jederzeit zum Monatsende kündbar und endet automatisch auch ohne Kündigung, wenn der Lehrgang ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

Für den Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung übersenden Sie uns bitte das nachfolgende Formular:

Bedingungen

Die Verlängerung beginnt mit dem Ablauf der Höchstdauer meiner Weiterbildung.

Sie kostet 40,00 € pro angefangenen Monat. Der Betrag wird monatlich fällig.

Die Vereinbarung ist zeitlich nicht befristet. Die Vereinbarung ist jederzeit zum Ende des Monats kündbar. Sie endet durch Kündigung oder automatisch ohne ausdrückliche Kündigung nach ordnungsgemäßem Lehrgangsabschluss. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Mail, Brief, Fax).

Es werden keine monatlichen Rechnungen versandt. Auf Wunsch kann für längere Zeiträume oder am Ende eine Quittung / zusammenfassender Zahlungsnachweis übersandt werden.

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ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

E-Mail

Kontaktmöglichkeiten


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Wendalinus-Str. 2
66606 St. Wendel
Tel. 06851-9742715

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