Förderung

Wir nehmen grundsätzlich an allen genehmigten Fördermaßnahmen teil. Vor Anmeldung und Beginn einer Weiterbildung müssen Sie eine Förderung selbständig mit der jeweiligen Institution abklären. In der Regel sind hierfür ein Antrag und auch ein Beratungsgespräch erforderlich.

Es ist für uns als Bildungsanbieter leider nicht möglich, hier einen vollständigen Überblick über die große Zahl von verschiedenen Fördermöglichkeiten zu geben. Hilfreich für die Suche nach einer passenden Förderung ist die Förderdatenbank für Bund, Länder und EU des Bundesministeriums für Wirtschaft.

Die nachfolgenden Hinweise zu wichtigen Förderungen stellen daher keine abschließende Aufzählung dar.

Förderung immer sinnvoll?

Eine Förderung spart Geld, kann aber auch mit Nachteilen verbunden sein.

Bildungsprämie des Bundes und Weiterbildungssparen

Das bekannte Programm Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist inzwischen ausgelaufen und wird nicht mehr angeboten.

Weitere Informationen für noch laufende Bildungsmaßnahmen oder das Abrechnungsverfahren:

Bürgerservice Bildungsprämie
Tel.: 0800 2623-000
YmlsZHVuZ3NwcmFlbWllQGJ1ZXJnZXJzZXJ2aWNlLmJ1bmQuZGU=@invalid
http://www.bildungspraemie.info/

Mit der Bildungsprämie vergleichbare Förderprogramme der Länder

Mehrere Bundesländer bieten parallel zur früheren Bildungsprämie des Bundes ähnliche Förderprogramme an. Voraussetzungen, Förderungshöhe und Verfahren sind nicht einheitlich geregelt. Meist wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller entweder in dem entsprechenden Bundesland wohnt oder arbeitet. Darüber hinaus gibt es völlig unterschiedliche Anforderungen wie etwa Einkommensgrenzen, Beschränkung auf regionale Bildungsanbieter oder Beschränkungen auf bestimmte Bildungsangebote.

Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Weitere Informationen:

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
0228 / 6 29 31-0
aW5mb0BzYmItc3RpcGVuZGllbi5kZQ==@invalid
http://www.sbb-stipendien.de/sbb.html

Berufsförderdienst der Bundeswehr

Der BFD ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.

Weitere Informationen:

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Arbeitsagentur / Jobcenter

Bis zur Einführung externer Zertifizierungen wurden unsere Bildungsangebote regelmäßig durch die Arbeitsagentur gefördert. Nach deren Einführung hat sich die Rechtslage geändert. Auf zusätzliche, externe Zertifizierungen haben wir bisher verzichtet, so dass unsere Angebote trotz staatlicher Prüfung und Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht in der Regel durch die Arbeitsagenturen nicht gefördert werden. In einigen Einzelfällen haben Interessenten jedoch eine Kostenübernahme im Rahmen der Grundsicherung erreicht.

Steuerliche Berücksichtigung von Fortbildungskosten

Selbständige können die Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben verbuchen. Angestellte können sie als Werbungskosten absetzen.

Geltend gemacht werden können Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsmittel, Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme).

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

E-Mail

Kontaktmöglichkeiten


ZAR
Wendalinus-Str. 2
66606 St. Wendel
Tel. 06851-9742715

Weitere Informationen


Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Beim Besuch unserer Website sowie durch die Nutzung unserer Dienste (Mailformulare, Newsletter) werden ggfls. Daten gespeichert. Die Nutzung gilt als Einverständniserklärung. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.