Ziele und Perspektiven
Alle von uns angebotenen Fernlehrgänge haben - bezogen auf die jeweils unterschiedlichen Rechtsgebiete - die nachfolgend genannten Ziele. Diese können mit unseren Weiterbildungen außerhalb eines juristischen Vollzeitstudiums an einer Hochschule verfolgt werden:
Erlernen des juristischen Fachvokabulars.
Basiswissen im jeweiligen Rechtsgebiet.
Erlernen der juristischen Arbeits- und Denkweise.
Berufliche Verwertbarkeit im Rahmen sog. Schnittstellen-Funktionen als Mittler zwischen den juristischen Berufsträgern einerseits und den Adressaten einer Rechtsdienstleistung andererseits: Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsbereich betrifft dies entweder die qualifizierte Zuarbeit oder Antragstellung und Antragsbearbeitung oder aber die Erteilung qualifizierter Aufträge oder auch die eigenständige Durchführung von Schulungen.