ZAR Fernstudium

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht

Der Fernlehrgang „Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht“ ermöglicht die erstmalige oder vertiefende Einarbeitung in die Regelungen des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes. Ziel ist die Qualifizierung zur eigenständigen Bearbeitung von materiell-rechtlichen Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten.

Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten und Personalsachbearbeiter, Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter sowie Mitarbeitern sozialer Träger.

Der Fernlehrgang ist ein Einzelmodul aus dem IHK-Zertifikatsfernlehrgang Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK).

Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmer mit den wichtigsten Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz und dem Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz bekannt zu machen.

Der Lehrgang soll den Teilnehmer dazu befähigen,

  • einfache Rechtsprobleme aus dem Mutterschutzrecht, Elternzeit- und Elterngeldrecht selbst zu lösen,

  • bei komplexeren Fällen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können,

  • das Fachvokabular aus dem Mutterschutzrecht und dem Elternzeit und Elterngeldrecht zu verstehen

und so etwa in der Rolle des Arbeitgebers, Personalleiters oder Personalsachbearbeiters typische Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten selbst zu lösen oder in der Rolle eines Betriebsratsmitglieds oder Gewerkschaftsfunktionärs die Einhaltung von Arbeitsgeberpflichten überwachen und rechtlich fundiert argumentieren zu können.

Die Bildungsmaßnahme zielt ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen aus dem Mutterschutzecht und Elternzeitrecht / Elterngeldrecht angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter in Personalangelegenheiten, Personalreferenten oder Personalsachbearbeiter, darüber hinaus auch Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter, Funktionsträger wie Sicherheitsbeauftragte, Frauenbeauftragte sowie sonstige Personen (Journalisten und Autoren, Arbeitsvermittler, Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien, ...).

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten hierarchischen Ebene im Unternehmen spielt hierbei keine Rolle.

Zur Zielgruppe gehören an sich nur Nichtjuristen. Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen (sog. Volljuristen) eignet sich der Lehrgang aber durchaus als Kurs zum beruflichen Wiedereinstieg nach längerer beruflicher Pause oder zur schnellen Einarbeitung in die genannten Gesetze.

Vorbildung:

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlerer Reife (Realschulabschluss) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich. Nach vorheriger Beratung können Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, dennoch teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Berufserfahrung oder Weiterbildung die Gewähr dafür bieten, das Lehrgangsziel zu erreichen.

Das Lehrmaterial besteht aus 3 Unterrichtsskripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 171 Seiten (brutto). Jedes Skript außer das erste enthält eine Einsendeklausur.

Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Grundlagen im Recht:

Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts; Vorgehensweise bei der Bearbeitung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Fragestellungen; Subsumtionstechnik, Gutachtenstil, Votum und Urteilsstil, juristische Arbeitsmaterialien.

Mutterschutz

Mutterschutzgesetz: Beschäftigungsverbote, Arbeitsplatzgestaltung, Mitteilungspflicht, Kündigungsverbot, Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Freistellungspflicht, Urlaubsberechnung, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Elternzeit und Elterngeld

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Elternzeit; Elterngeld, Anspruchsvoraussetzungen, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, Bemessungszeitraum, Einkünfte und Einnahmen, Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben, Auszahlung und Bezugszeitraum, Zusammentreffen von Ansprüchen beider Elternteile; Betreuungsgeld;

Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 2 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 5 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 55 (Zeit-) Stunden zu rechnen.

Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 4 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer von 6 Monaten endet die Betreuungsleistung.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. Wenige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit allen weiteren Informationen.

Sie erhalten zu Beginn des Lehrgangs das Unterrichtsmaterial und eine Anleitung. Beides wird Ihnen online durch die Einrichtung eines Accounts in unserem Online-Lernzentrum zur Verfügung gestellt. Dort sind alle Unterlagen als PDF-Dateien hinterlegt. Diese stehen zum download bereit und können auch ausgedruckt werden. Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung.

Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes die zugehörige Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausur erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.

Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.

Die erfolgreiche Teilnahme wird über die Einsendeklausuren festgestellt. Die Summe der in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen wird durch die Anzahl der Klausuren geteilt. Ergibt sich so mindestens die Bewertung "ausreichend", ist der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Wird die Bewertung "ausreichend" nicht erreicht, können einzelne Klausuren wiederholt werden. Eine Klausurwiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Eine zusätzliche schriftliche Prüfung findet bei diesem Lehrgang nicht statt.

Der Lehrgang ist umsatzsteuerbefreit und kostet 500,- €.

Die Summe ist zahlbar in 4 monatlichen Raten zu je 125,00 €, beginnend ab Lehrgangsbeginn.

Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines institutsinternen Zeugnisses, das die erreichte Gesamtnote enthält, dokumentiert.

Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer eine institutsinterne Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen.

Personalreferenten, Personalsachbearbeiter, Betriebsräte, Mitarbeiter von Gewerkschaften und Arbeitsvermittler sind nach der Teilnahme in der Lage, die genannten Gesetze selbstständig in der Praxis anzuwenden, rechtlich zu argumentieren und entsprechende Fälle, Anträge, Fragen oder Entscheidungen eigenständig zu überprüfen.

Extreme Praxisrelevanz, direkte Verwertbarkeit des erworbenen Wissens in der Praxis der Personalsachbearbeitung und leichte Verständlichkeit auch für Nichtjuristen zeichnen diesen Lehrgang aus.

Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.

Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eine Vorabanmeldung kann per Fax oder E-Mail erfolgen, die Weiterbildung kann jedoch erst beginnen, wenn die Anmeldung postalisch bei uns eingegangen ist.

Wenige Tage nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.

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