ZAR Fernstudium

Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Die Weiterbildung zur Fachreferentin / zum Fachreferenten für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK) ermöglicht die erstmalige oder vertiefende Einarbeitung in hoch praxisrelevante arbeitsrechtliche Spezialmaterien aus den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, sozialer und technischer Arbeitsschutz, Elternschaft sowie aus den arbeitsrechtlich relevanten Bereichen des Steuer- und Sozialrechts.

Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten, Personalsachbearbeiter, Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie etwa dem Betriebsrat und Funktionsträgern in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie für Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien.

Der Lehrgang ergänzt und vertieft unseren Lehrgang Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK) in Themengebieten, die dort nicht oder nur kurz behandelt werden. Beide Lehrgänge zusammen vermitteln umfassende Kompetenzen im gesamten deutschen Arbeitsrecht. Sie können unabhängig voneinander belegt werden, setzen das Wissen aus dem jeweils anderen Lehrgang also nicht voraus.

Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmer mit den wichtigsten Regelungen aus dem Arbeitszeitrecht, dem technischen und gesundheitlichen Arbeitsschutz, dem sozialen Arbeitsschutz, dem Elternrecht sowie aus ausgewählten arbeitsrechtlichen Normen aus dem Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht vertraut zu machen.

Der Lehrgang soll den Teilnehmer dazu befähigen,

  • einfache Rechtsprobleme aus den wichtigsten Spezialgesetzen zum Arbeitsrecht selbst zu lösen,

  • bei komplexeren Fällen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können,

  • das Fachvokabular aus den arbeitsrechtlichen Spezialgesetzen zu verstehen

und so etwa in der Rolle des Arbeitgebers, Personalleiters oder Personalsachbearbeiters typische Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten selbst zu lösen oder in der Rolle eines Betriebsratsmitglieds oder Gewerkschaftsfunktionärs die Einhaltung von Arbeitsgeberpflichten überwachen und rechtlich fundiert argumentieren zu können.

Die Bildungsmaßnahme zielt ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter in Personalangelegenheiten, Personalreferenten oder Personalsachbearbeiter, darüber hinaus auch Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter, Funktionsträger wie Sicherheitsbeauftragte, Frauenbeauftragte sowie sonstige Personen (Journalisten und Autoren, Arbeitsvermittler, Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien, ...).

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten hierarchischen Ebene im Unternehmen spielt hierbei keine Rolle.

Zur Zielgruppe gehören an sich nur Nichtjuristen. Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen (sog. Volljuristen) eignet sich der Lehrgang aber durchaus als Kurs zum beruflichen Wiedereinstieg nach längerer beruflicher Pause oder zur schnellen Einarbeitung in die genannten Gesetze.

Vorbildung:

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der mittlere Bildungsabschluss (mittlere Reife, Realschulabschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur oder Fachabitur ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich. Nach vorheriger Beratung können Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, dennoch teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Berufserfahrung oder Weiterbildung die Gewähr dafür bieten, das Lehrgangsziel zu erreichen.

Das Lehrmaterial besteht aus 6 Modulen mit insgesamt 16 Unterrichtsskripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 853 Seiten (brutto). Jedes Skript außer das erste enthält eine Einsendeklausur.

Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Grundlagen im Recht:

Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts; Vorgehensweise bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Fragestellungen; Vorgehensweise bei der Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen, Subsumtionstechnik, Gutachtenstil, Votum und Urteilsstil, juristische Arbeitsmaterialien.

Arbeitszeitrecht:

Arbeitszeitgesetz: werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten, Sonn- und Feiertagsruhe, Ausnahmeregelungen, Informations- und Aufzeichnungspflichten, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Teilzeit- und Befristungsgesetz: Zulässigkeit von Teilzeitarbeit, Zulässigkeit von Befristungen, Ansprüche und Rechte, Ärzte in der Weiterbildung, Altersteilzeit.

Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsanspruch, Dauer und Berechnung der Urlaubstage, Vergütung im Urlaub, sonstige Rechte und Pflichten aus dem BUrlG.

Technischer und gesundheitlicher Arbeitsschutz:

Arbeitssicherheitsgesetz: Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Aufsichtsbehörden, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Arbeitsschutzgesetz: Zweck und Anwendungsbereich, System des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Sozialer Arbeitsschutz:

Entgeltfortzahlungsgesetz: Entgeltfortzahlung an Feiertagen, im Krankheitsfall, bei Heimarbeit, Höhe und Unabdingbarkeit;

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Benachteiligungsverbot, Benachteiligungsformen, zulässige unterschiedliche Behandlung, Beschwerderecht, Schadenersatz, Organisationspflichten, Ausschreibung, Antidiskriminierungsstelle;

Heimarbeitsgesetz: Schutzvorschriften, Listenführung, Entgeltverzeichnisse und Belege, Mitteilungspflichten, Kündigungsschutz, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Erlaubnispflicht, das Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Verleiher, zwischen Entleiher und Arbeitnehmer und Verleiher und Arbeitnehmer, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Jugendarbeitsschutzgesetz: Beschäftigungsverbote und Ausnahmen, Kinderschutzverordnung, Besonderheiten bei häuslicher Gemeinschaft, Züchtigungsverbot, Gesundheitsschutz;

Schwerbehindertenrecht nach SGB IX: Behinderteneigenschaft, Gleichgestellte, Schwerbehindertenausweis, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an den Arbeitgeber, Arbeitsplatzgestaltung, Teilzeit, Zusatzurlaub, Behindertenwerkstätten, Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson, Kündigungsschutz, Integrationsvereinbarung, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Elternschaft

Mutterschutzgesetz: Beschäftigungsverbote, Arbeitsplatzgestaltung, Mitteilungspflicht, Kündigungsverbot, Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Freistellungspflicht, Urlaubsberechnung, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Elternzeit; Elterngeld, Anspruchsvoraussetzungen, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, Bemessungszeitraum, Einkünfte und Einnahmen, Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben, Auszahlung und Bezugszeitraum, Zusammentreffen von Ansprüchen beider Elternteile; Betreuungsgeld;

Steuerrecht:

Steuerrechtliche Erklärungs-, Melde-, Abführungs- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis;

Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 8 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 6 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 198 (Zeit-) Stunden zu rechnen.

Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 4 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer endet die Betreuungsleistung.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. Wenige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit allen weiteren Informationen.

Sie erhalten zu Beginn des Lehrgangs das Unterrichtsmaterial und eine Anleitung. Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung.

Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes die zugehörige Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausur erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.

Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.

Der Lehrgang endet mit einer beaufsichtigten, institutsinternen schriftlichen Klausur (IHK-Zertifikatstest). Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn hierbei mindestens die Notenstufe „ausreichend“ vergeben wird.

Die Aufsichtsklausur ist genauso aufgebaut wie die Einsendeklausuren, so dass Sie durch den Lehrgang optimal hierauf vorbereitet werden. Bei Nichtbestehen kann sie zweimal wiederholt werden.

Der IHK-Zertifikatstest wird am Sitz des Unternehmens in St. Wendel (Saarland) durchgeführt. Er findet an einem Sammeltermin statt, der jeweils an einem Samstag im Februar, Juni und Oktober von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten wird. Ihr voraussichtlicher Testtermin wird Ihnen mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ca. 4 Wochen vor dem Termin erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten und einer Wegbeschreibung. Können Sie am Test nicht teilnehmen, kann dieser verschoben werden.

Bei einem Verzicht auf den Test kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.

Postalische Version*: 1.450,00 €

Online-Version**: 1.250,00 €

Die Summe ist zahlbar in 10 monatlichen Raten, beginnend ab Lehrgangsbeginn.

Für Teilnehmer, die vorher bereits einen anderen ZAR-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, werden identische Module finanziell berücksichtigt.

Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

*Postalisch bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial in Papierform per Post.

**Online-Version bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial im PDF-Format. Die PDF-Dateien können ausgedruckt werden.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines Zertifikats der Industrie- und Handelskammer (IHK) dokumentiert. Zusätzlich zum IHK-Zertifikat erhält jeder Teilnehmer eine institutsinterne Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen. Bei einem Verzicht auf den IHK-Zertifikatstest kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.

Personalreferenten, Personalsachbearbeiter, Betriebsräte, Mitarbeiter von Gewerkschaften und Arbeitsvermittler sind nach der Teilnahme in der Lage, die genannten Gesetze selbstständig in der Praxis anzuwenden, rechtlich zu argumentieren und entsprechende Fälle, Anträge, Fragen oder Entscheidungen eigenständig zu überprüfen.

Extreme Praxisrelevanz, direkte Verwertbarkeit des erworbenen Wissens in der Praxis der Personalsachbearbeitung und leichte Verständlichkeit auch für Nichtjuristen zeichnen diesen Lehrgang aus.

Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.

Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eine Vorabanmeldung kann per Fax oder E-Mail erfolgen, die Weiterbildung kann jedoch erst beginnen, wenn die Anmeldung postalisch bei uns eingegangen ist.

Wenige Tage nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.

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