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Der Lehrgang kann unter dieser Bezeichnung nicht mehr gebucht werden, wird aber seit Oktober 2014 unter der Bezeichnung Fachreferent/in für Versicherungsvertragsrecht (IHK) in Kooperation mit der IHK angeboten.
Die Weiterbildung zum Versicherungsrechtsassistenten ermöglicht es den Teilnehmern, materiell-rechtliche Problemstellungen aus dem Privatversicherungsrecht zu bearbeiten, zu entscheiden und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren. Die Bildungsmaßnahme ist insbesondere geeignet für Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Sachbearbeiter in Versicherungsunternehmen.
Der Lehrgang enthält neben dem Privatversicherungsrecht auch das allgemeine Zivilrecht, da dieses Grundlage des Versicherungsrechts ist.
Der Versicherungsrechtsassistent (ZAR) ist ein staatlich zugelassener, auf die Dauer von 4 Monaten ausgelegter, berufsbegleitender Fernlehrgang zur Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens im allgemeinen Zivilrecht und darauf aufbauend im Versicherungsvertragsrecht. Zu den Zielvorgaben gehört, dass der Teilnehmer nach Lehrgangsabschluss
die sich aus dem Beratungsverhältnis und aus dem Versicherungsvertrag konkret ergebenden Rechte und Pflichten kennt,
Interessenten oder Versicherungsnehmer beim Abschluss eines Versicherungsvertrages mit rechtlich fundierten Argumenten beraten und überzeugen kann,
bei der Schadenssachbearbeitung die Grenzen der Leistungspflicht des Versicherers unter rechtlichen Gesichtspunkten erkennt,
das versicherungsrechtlich relevante Fachvokabular eines Volljuristen versteht und
die im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Versicherungsvermittlung geforderten Fachkenntnisse in rechtlicher Hinsicht erhält bzw. aktualisiert.
Der Versicherungsrechtsassistent ist in der Lage, einen Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen und aufzubereiten. Darüber hinaus kann er Sachverhalte unter Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale subsumieren. Er kennt die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts sowie des Versicherungsvertragsrechts.
Zur Zielgruppe gehören alle Personen, die aufgrund ihrer derzeitigen oder künftigen beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von zivil- und versicherungsrechtlichen Normen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten angewiesen sind, insbesondere Versicherungsvermittler, Angestellte im Versicherungswesen, Auszubildende und Quereinsteiger aus den zuvor genannten Bereichen sowie Juristen, die –etwa nach längerer beruflicher Pause oder fachfremder Tätigkeit- eine kompakte Wiederholung des Zivilrechts und Versicherungsrechts anstreben.
Vorbildung:
Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlere Reife ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich.
Das Lehrmaterial besteht aus 4 Modulen /Skripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 693 Seiten (brutto). Jedes Modul / Skript enthält außerdem eine Einsendeklausur.
Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Einen detaillierten Überblick zum Inhalt finden Sie nachfolgend unter den Inhaltsverzeichnissen der Skripte.
Methodenlehre und Rechtsanwendungstechnik
Juristische Arbeitsmaterialien, Recherche, Rechtsanwendungstechnik, Sachverhaltsanalyse, Subsumtion, Gutachtentechnik, Darstellungsformen (Gutachtenstil, Urteilsstil, Votum).
Module Zivilrecht I und II
BGB allgemeiner und besonderer Teil mit Schwerpunkt Vertragsschluss- und Gewährleistungsrecht, Verjährung von Forderungen; im Überblick Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Übereignungstatbestände), Erb- und Familienrecht (gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Abstammung, Ehe und Verlöbnis, nichteheliche Lebensgemeinschaft) , Zivilprozessrecht einschließlich Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
Modul Versicherungsvertragsrecht I
Versicherungsarten und Techniken, beteiligte Personengruppen und Institutionen, Zustandekommen und Beendigung (Widerruf, Nichtigkeit, Kündigung, …) des Versicherungsvertrages, Prämienzahlungspflicht, Obliegenheiten (Verletzung, Rechtsfolgen, Zurechnung des Verhaltens Dritter), Inhalt und Grenzen der Leistung des Versicherers.
Modul Versicherungsvertragsrecht II
Versicherungsvermittler (Arten, Rechtsstellung, Haftung, Wissenszurechnung), rechtliche Besonderheiten bzgl. einzelner Versicherungen (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung).
Modul Zivilrecht I
Kapitel 1: Einführung
A. Das Zivilrecht im Rechtssystem
I. Der Standort des Zivilrechts im Rechtssystem
II. Aufgabe des Zivilrechts
III. Der Aufbau des BGB
IV. Die Zitierung von Vorschriften
B. Entstehung und Geschichte
C. Grundbegriffe
I. Willenserklärung, geschäftsähnliche Handlung und Realakt
1. Die Willenserklärung
a) Das Willenselement der Willenserklärung
b) Das Erklärungselement der Willenserklärung
c) Arten von Willenserklärungen
d) Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
e) Die Auslegung der Willenserklärung
2. Geschäftsähnliche Handlungen und Realakte
3. Zusammenfassende Übersicht
II. Objektives und subjektives Recht
1. Arten subjektiver Rechte
a) Herrschaftsrechte
b) Ansprüche
c) Gestaltungsrechte
d) Persönlichkeitsrechte
2. Der Erwerb des subjektiven Rechts
3. Zusammenfassende Übersicht
III. Das Rechtsgeschäft
IV. Das Abstraktionsprinzip
1. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
2. Unterschiede zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
3. Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft
4. Inhalt des Abstraktionsprinzips
D. Lernhilfe
Kapitel 2: Der Aufbau zivilrechtlicher Fälle
A. Die Anspruchsgrundlage
I. Arten von Anspruchsgrundlagen
1. Vertragliche und vertragsähnliche Ansprüche
2. Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
3. Dingliche Ansprüche
4. Deliktische Ansprüche
5. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
II. Lernhilfe
B. Die Einwendung
I. Begriff der Einwendung
1. Einwendung im prozessualen Sinn
2. Einwendung im materiell-rechtlichen Sinn
II. Arten von Einwendungen
1. Rechtshindernde Einwendung
2. Rechtsvernichtende Einwendung
3. Rechtshemmende Einwendung
III. Einzelne Einwendungen
1. Erfüllung und ihre Surrogate
2. Zurückbehaltungsrechte 34
3. Unmöglichkeit
4. Bereicherungsrechtliche oder deliktische Einwendungen
5. Verjährung
6. Einwendungen aus Abtretung oder befreiender Übernahme
7. Anfechtung
8. Widerruf
9. Wandlung
10. Rücktritt
11. Kündigung
C. Die Tatbestandsmerkmale
I. Geschriebene und ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
II. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale
D. Lernhilfe
Kapitel 3: Die Fallbearbeitungstechnik
A. Die Sachverhaltsanalyse
I. Die Bedeutung der Sachverhaltsanalyse
II. Methoden der Sachverhaltsanalyse
1. Die Fragestellung
2. Zeitliche Ordnung des Sachverhalts
3. Graphische Darstellung der Rechtsbeziehungen
B. Das Finden von Anspruchsgrundlagen
C. Die Subsumtion
I. Aufwerfen der Frage
II. Definition
III. Eigentliche Subsumtion
IV. Ergebnis
V. Die Auslegung im Rahmen der Subsumtion
1. Historische Auslegung
2. Teleologische Auslegung
3. Systematische Auslegung
4. Grammatikalische Auslegung
5. Verfassungskonforme Auslegung
D. Darstellungsformen
I. Das Gutachten im Zivilrecht
II. Das Urteil im Zivilrecht
III. Das Votum
IV. Hausarbeiten und Klausuren
E. Juristische Arbeitsmaterialien im Zivilrecht
I. Gesetzestexte
II. Kommentare
III. Sonstiges Schrifttum
1. Zeitschriften
2. Lehrbücher und Fallsammlungen
3. Urteilssammlungen
4. Juristische Datenbanken
F. Lernhilfe
Kapitel 4: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
A. Der Allgemeine Teil des BGB
I. Personen
1. Natürliche Personen
2. Juristische Personen
a) Verein
b) Stiftung
c) Juristische Person des Öffentlichen Rechts
3. Lernhilfe
II. Sachen und Tiere
III. Rechtsgeschäfte
1. Geschäftsfähigkeit
2. Willenserklärung
3. Vertrag
4. Bedingung und Zeitbestimmung
5. Vertretung und Vollmacht
6. Einwilligung und Genehmigung
7. Lernhilfe
IV. Fristen und Termine
V. Verjährung
VI. Ausübung der Rechte
VII. Sicherheitsleistung
B. Übungsfälle
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Modul Zivilrecht II
Kapitel 1: Das bürgerliche Gesetzbuch Teil 2
A. Das Schuldrecht
I. Allgemeines Schuldrecht
1. Inhalt von Schuldverhältnissen
2. Vertragliche Schuldverhältnisse
3. Erlöschen der Schuldverhältnisse
4. Übertragung einer Forderung
5. Schuldübernahme
6. Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern
7. Lernhilfe
II. Einzelne Schuldverhältnisse
1. Der Kauf
2. Der Darlehensvertrag
3. Die Schenkung
4. Miete und Pacht
5. Die Leihe
6. Der Dienstvertrag
7. Der Werkvertrag
8. Mäklervertrag
9. Lernhilfe
10. Der Auftrag
11. Der Geschäftsbesorgungsvertrag
12. Die Geschäftsführung ohne Auftrag
13. Die Verwahrung
14. Der Gesellschaftsvertrag
15. Die Bürgschaft
16. Die ungerechtfertigte Bereicherung
17. Die unerlaubte Handlung
18. Lernhilfe
B. Das Sachenrecht
I. Der Besitz
II. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
III. Das Eigentum
1. Erwerb und Übertragung des Eigentums an Gundstücken
2. Erwerb und Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen
a) Übertragung
b) Ersitzung
c) Verbindung, Vermischung und Verarbeitung
d) Erwerb von Erzeugnissen oder Bestandteilen einer Sache
e) Aneignung
f) Fund
IV. Dienstbarkeiten
V. Vorkaufsrecht
VI. Reallasten
VII. Hypothek, Grundschuld und Rentenlasten
VIII. Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen
IX. Lernhilfe
C. Das Familienrecht
I. Das Eherecht
1. Verlöbnis
2. Wirkungen der Ehe
3. Eheliches Güterrecht
4. Lernhilfe
II. Das Verwandtschaftsrecht
1. Abstammung
2. Unterhaltspflicht
3. Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern
a) Allgemeine Rechte und Pflichten
b) Eheliche Kinder
c) Nichteheliche Kinder
III. Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
1. Vormundschaft
2. Betreuung
3. Pflegschaft
4. Lernhilfe
D. Das Erbrecht
I. Die Erbfolge
II. Die rechtliche Stellung des Erben
1. Annahme oder Ausschlagung
2. Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
3. Erbschaftsanspruch
4. Mehrheit von Erben
III. Lernhilfe
IV. Das Testament
V. Erbvertrag
VI. Pflichtteil
VII. Erbunwürdigkeit
VIII. Erbverzicht
IX. Erbschein
X. Lernhilfe
Kapitel 2: Die Zivilprozessordnung (ZPO)
A. Allgemeine Vorschriften
I. Gerichte
II. Parteien
III. Verfahren
B. Verfahren im ersten Rechtszug
I. Vorbereitendes Verfahren
II. Verhandlungstermin
III. Beweisaufnahme
IV. Selbständiges Beweisverfahren
C. Rechtsmittel
I. Berufung
II. Revision
III. Beschwerde
D. Wiederaufnahme des Verfahrens
E. Urkunden- und Wechselprozess
F. Familien-, Kindschafts- und Unterhaltssachen
G. Mahnverfahren
H. Zwangsvollstreckung
Kapitel 3: Übungsfälle
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Modul Versicherungsvertragsrecht I
Kapitel 1: Einführung
A. Grundlagen zum Thema Versicherungen
I. Begriff und Abgrenzung
II. Geschichtliche Entwicklung
III. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Versicherungen
1. Versicherungsarten- und Zweige
2. Schadens- und Summenversicherung
3. Einzelversicherung und Gruppenversicherung
4. Erstversicherung und Rückversicherung
IV. Techniken der Versicherung
V. Beteiligte Personengruppen und Institutionen
1. Versicherungsnehmer und Versicherter
2. Versicherungsunternehmen
3. Die Aufsichtsbehörden
4. Der Ombudsmann
B. Rechtsquellen
I. Wichtige Gesetze im Versicherungsrecht
II. Struktur und Aufbau des VVG
III. Die Bedeutung der AVB
1. Arten von AVB
2. Einbeziehung in den Vertrag
3. Auslegung
4. Inhaltskontrolle und Unwirksamkeit von AVB
C. Lernhilfe
Kapitel 2: Der Versicherungsvertrag
A. Zustandekommen des Versicherungsvertrages
I. Angebot (oder Antrag) und Annahme
1. Antrag
2. Annahme
3. Zustandekommen bei vom Antrag abweichender Police
II. Zeiträume beim Versicherungsvertrag
1. Beginn und Ende des Versicherungsverhältnisses
2. Vorwärts- und Rückwärtsversicherung
3. Die vorläufige Deckungszusage
III. Die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen
IV. Die Versicherung für fremde Rechnung
1. Die Rechtsverhältnisse im Dreieck
2. Einzelheiten
B. Lernhilfe
C. Übungsfall
D. Beendigung des Versicherungsvertrages
I. Überblick über die Beendigungsgründe
II. Widerruf
1. Widerrufsrecht nach § 8 IV VVG beim Antragsmodell
2. Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG beim Policenmodell
III. Rücktritt
IV. Nichtigkeit des Versicherungsvertrages
1. Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB
2. Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB
3. Erfolgreiche Anfechtung des Versicherungsvertrages
V. Kündigung
E. Lernhilfe
F. Übungsfall
G. Pflichten des Versicherungsnehmers
I. Pflicht zur Prämienzahlung
1. Prämienarten und deren Berechnung
2. Rechtsfolgen bei Nichtzahlung der Prämie
a) Nichtzahlung von Erst- oder Einmalprämie
b) Nichtzahlung von Folgeprämien
II. Obliegenheiten
1. Begriff
2. Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
a) Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit vor einem Schadensfall
b) Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit nach einem Schadensfall
3. Die Verletzung gesetzlicher Obliegenheiten
4. Die Einrede der Leistungsfreiheit
5. Risikoausschluss und Obliegenheit
III. Zurechnung des Verhaltens Dritter
1. Repräsentant
2. Wissensvertreter
3. Wissenserklärungsvertreter
4. Zurechnung bei der Versicherung für fremde Rechnung
H. Lernhilfe
I. Übungsfall
J. Die Leistungspflicht des Versicherers
I. Inhalt und Grenzen der Leistung des Versicherers
1. Das versicherte Interesse als Leistungsbegrenzung
2. Versicherungswert und Versicherungssumme
3. Die Gefahr
a) Gefahrenbeschreibungen
b) Gefahrenlage
aa) Gefahr und vorvertragliche Anzeigepflicht
bb) Die Gefahrenerhöhung
II. Der Versicherungsfall
1. Zeitliche Grenzen
2. Die Verursachung des Versicherungsfalles
3. Durch den Versicherungsfall ausgelöste Obliegenheiten
4. Der Anspruch gegen den Versicherer
5. Kündigungsrecht
K. Der Anspruch des Versicherungsnehmers im Überblick
L. Lernhilfe
Einsendeklausur
Literaturverzeichnis
Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis
Modul Versicherungsvertragsrecht II
Kapitel 2: Der Versicherungsvertrag (Teil 2)
M. Der Forderungsübergang nach § 67 VVG
I. Sinn und Zweck der Regelung
II. Anwendungsbereich des Forderungsübergangs
III. Voraussetzung, Zeitpunkt, Inhalt und Höhe
IV. Befriedungsvorrecht, Quotenvorrecht und Schuldnerschutz
V. Regressvereitelung gemäß § 67 I, 3 VVG
VI. Kein Regress durch den Versicherer 171. Mitversicherte und Regressverzicht Familienprivileg
VII. Abkommen
N. Lernhilfe
O. Übungsfall
Kapitel 3: Der Versicherungsvermittler
A. Die Rolle des Versicherungsvermittlers
I. Arten von Versicherungsvermittlern
II. Der Versicherungsvertreter
1. Das Innenverhältnis
2. Das Außenverhältnis
a) Die Vertretungsmacht
b) Die Kenntniszurechnung
3. Haftungsfragen beim Versicherungsvertreter
III. Der Versicherungsmakler
1. Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer
2. Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherer
3. Haftungsfragen beim Versicherungsmakler
IV. Die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Versicherungsvermittlung
1. Registrierungspflicht
2. Berufshaftpflicht
3. Kenntnisnachweise
4. Sonstiges
B. Lernhilfe
C. Übungsfall
Kapitel 4: Einzelne Versicherungen
A. Die Lebensversicherung
I. Begriff und Ausgestaltungen
II. Aufsichtsrechtliche Vorgaben
1. Prämienkalkulation
2. Deckungsrückstellung
3. Überschussbeteiligung
III. Vertragliche Besonderheiten
1. Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages
2. Prämie und Vertragsänderungen
3. Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung
4. Prämienfreie Versicherung und Beendigung des Versicherungsverhältnisses
5. Bezugsberechtigter
6. Herbeiführung des Versicherungsfalles
B. Lernhilfe
C. Übungsfall
D. Die Krankenversicherung
I. Begriff und Bedeutung
II. Besonderheiten
E. Lernhilfe
F. Übungsfall
G. Die Haftpflichtversicherung
I. Begriff und Bedeutung
II. Besonderheiten
1. Versicherungsfall
2. Leistung des Haftpflichtversicherers
3. Obliegenheiten des VN
4. Rechtsverhältnisse im Dreieck
a) Freiwillige Haftpflichtversicherung
b) Obligatorische Haftpflichtversicherung
c) Entschädigungsfonds und Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle
H. Lernhilfe
Einsendeklausur
Literaturverzeichnis
Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis
Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 6 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 6 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 155 (Zeit-) Stunden zu rechnen.
Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 6 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer endet die Betreuungsleistung.
Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.
Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. Wenige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit allen weiteren Informationen.
Sie erhalten zu Beginn des Lehrgangs das Unterrichtsmaterial und eine Anleitung. Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung.
Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes die zugehörige Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausur erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.
Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.
Die erfolgreiche Teilnahme wird über die Einsendeklausuren festgestellt. Die Summe der in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen wird durch die Anzahl der Klausuren geteilt. Ergibt sich so mindestens die Bewertung "ausreichend", ist der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.
Wird die Bewertung "ausreichend" nicht erreicht, können einzelne Klausuren wiederholt werden. Eine Klausurwiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich. Eine zusätzliche schriftliche Prüfung findet bei diesem Lehrgang nicht statt.
Postalische Version*: 950,00 €
Online-Version**: 800,00 €
Die Summe ist zahlbar in 8 monatlichen Raten, beginnend ab Lehrgangsbeginn.
Für Teilnehmer, die vorher bereits einen anderen ZAR-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, werden identische Module finanziell berücksichtigt.
Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.
*Postalisch bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial in Papierform per Post.
**Online-Version bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial im PDF-Format. Die PDF-Dateien können ausgedruckt werden.
Der Fernlehrgang Versicherungsrechtsassistent eröffnet dem Teilnehmer beispielhaft die nachfolgend genannten Perspektiven:
Der Teilnehmer kann Sachverhalte mit zivilrechtlichem und versicherungsrechtlichem Gegenstand unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Gewährung oder Ablehnung von Versicherungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
Als Versicherungsvermittler kann der Teilnehmer bei seinen Kunden Versicherungslücken unter rechtlichen Gesichtspunkten (z. B. Haftungsrisiken) besser erkennen und anschließend die Notwendigkeit des Abschlusses eines Versicherungsvertrages mit juristisch fundierten Argumenten darstellen. Hierzu kann er auf Grundkenntnisse im allgemeinen Vertragsrecht, im Sachenrecht, im Familienrecht, im Erbrecht und im Zivilprozessrecht zurückgreifen. Er kann so den Kunden kompetenter beraten und überzeugen.
Als Schadenssachbearbeiter im Versicherungswesen kann der Teilnehmer die Grenzen der Leistungspflicht des Versicherers unter juristischen Gesichtspunkten besser erkennen. Die Ablehnung von unberechtigten Ansprüchen kann er juristisch fundiert begründen und dabei zur Schaffung von Rechtsklarheit gezielt juristisches Fachvokabular einsetzen.
Als Versicherungsvermittler kennt er die eigenen Haftungsrisiken und kann seine Beratung und Betreuung danach ausrichten. Er weiß, inwieweit sein Wissen um relevante Umstände oder sein Tun oder Unterlassen dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer als eigenes Wissen oder Handeln zugerechnet wird.
Versicherungsvermittler unterlagen in der Vergangenheit keiner zulassungsrechtlichen Beschränkung oder sonstigen berufsrechtlichen Reglementierung. Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2002/92 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09.12.2002 zur Versicherungsvermittlung unterliegen Versicherungsvermittler künftig einer Registrierung und müssen bestimmte Mindestkenntnisse auch auf rechtlichem Gebiet, die der Teilnehmer durch diesen Lehrgang erhält, nachweisen.
Auch für etablierte und seit längerem tätige Versicherungsvermittler, die der genannten Richtlinie nicht oder nicht in vollem Umfange unterliegen, sind fundierte Kenntnisse in den genannten Rechtsgebieten wichtig, weil sich die Rechtsprechung in Haftungsfällen an den durch die Umsetzung der EU-Richtlinie geschaffenen Standards für Aufklärungs- und Beratungspflichten von Versicherungsvermittlern orientieren wird.
Als Quereinsteiger in die Versicherungsbranche erhält der Teilnehmer einen verständlichen und in sich geschlossenen Einblick in das Versicherungswesen unter rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei ist eine versicherungswirtschaftliche Vorbildung zum Verständnis der Lehrmodule nicht erforderlich.
Als Jurist mit längerer beruflicher Pause (Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit) oder längerer fachfremder Tätigkeit erhält der Teilnehmer eine Auffrischung seiner zivilrechtlichen Kenntnisse und eine fundierte Einarbeitung in das Versicherungsrecht, dass bekanntlich nicht zu den examensrelevanten Pflichtfächern gehört und von den Studenten daher als Lehrfach regelmäßig nicht belegt wird.
Als Sachverständiger im Versicherungswesen sind Grundkenntnisse im Recht bei der Erstellung von Sachverständigengutachten hilfreich. Der im Recht ausgebildete Gutachter erkennt besser, worauf es dem Juristen ankommt. Im Umgang mit Gerichten und Behörden profitiert er von der Kenntnis des juristischen Fachvokabulars. Aufgrund der so erzielbaren Kommunikationsstärke wird er mehr Aufträge von Behörden, Gerichten oder Anwälten bekommen.
Als Abiturient kann der Teilnehmer etwa während des Wehr- oder Zivildienstes oder in der Wartezeit zum Studiumsbeginn sein Interesse für ein mögliches Jurastudium oder eine Tätigkeit im Versicherungswesen prüfen. Bei Nichtgefallen kann er so rechtzeitig die Weichen für eine andere Ausbildung stellen. Er erhält eine Bescheinigung über eine kurze, aber in sich geschlossene Fortbildung, die, anders als ein Studien- oder Ausbildungsabbruch in den ersten Semestern, beruflich durchaus verwertbar ist.
Als Jurastudent im ersten Semester erhält der Teilnehmer im Zivilrecht einen Einarbeitungsvorteil, von dem er während des gesamten Studiums profitieren und das zu einer kürzeren Studienzeit führen wird. Darüber hinaus erhält er fundierte Grundkenntnisse in einem zivilrechtlichen Sonderrechtsgebiet.
Für Arbeitslose kann der Lehrgang ein Baustein für den Einstieg in die Versicherungsbranche oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler sein.
Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.