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Der Fernlehrgang Rechtsassistent/in (IHK) ist der ideale Einstieg in das materielle Recht und darüber hinaus hervorragend zur Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse (etwa bei Rechtsanwaltsfachangestellten oder Betriebswirten) geeignet.
Die Weiterbildung zur Rechtsassistentin / zum Rechtsassistenten ermöglicht es den Teilnehmern, materiell-rechtliche Problemstellungen aus den drei Hauptrechtsgebieten, nämlich dem Strafrecht, dem Zivilrecht (Privatrecht) und dem öffentlichen Recht, zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren.
Neben den Grundzügen der genannten Rechtsgebiete bilden Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre den Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme, so dass zusätzlich die Fähigkeit, mit unbekannten Gesetzen oder Gesetzesänderungen umzugehen, trainiert wird.
Der Fernlehrgang Rechtsassistent/in (IHK) ist ein staatlich zugelassener, auf die Dauer von 6 Monaten ausgelegter, berufsbegleitender Fernlehrgang zur Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens, das den Teilnehmer dazu befähigt,
einfache Rechtsprobleme selbst zu lösen,
bei komplexeren Fällen eine richtige Einordnung vornehmen zu können,
das Fachvokabular eines Volljuristen zu verstehen
und somit einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können.
Der Absolvent ist in der Lage, einen Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen und aufzubereiten. Darüber hinaus kann er Sachverhalte unter Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale subsumieren. Er kennt die Grundzüge des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich der zugehörigen Prozessrechte. Das Erreichen dieses Zieles kann Ausgangspunkt für eine weitere juristische Qualifikation (Studium, Rechtsfachwirt, Rechtswirt) sein oder auch direkt in der Praxis angewandt werden.
Dem breit angelegten Lehrgangsziel entsprechend groß ist der Kreis möglicher Teilnehmer, zu dem ganz grundsätzlich Selbstständige und Angestellte aber auch Abiturienten und Studenten aller Fachrichtungen und sonstige Interessierte gehören, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von Rechtsnormen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter juristischen Gesichtspunkten angewiesen sind.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere diejenigen Personen, die regelmäßig mit Volljuristen zusammenarbeiten. Diese Personen müssen in der Lage sein, einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können. Dabei ist das Erlernen des juristischen Fachvokabulars von besonderer Bedeutung.
Voraussetzungen und Vorbildung:
Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, können aber den Bearbeitungsaufwand erheblich vermindern. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt.
Bei höherem Bildungsstand wie mittlerer Reife, Abitur oder Fachabitur ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich.
Nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, teilnehmen, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lehrgangsziel aufgrund anderer Qualifikationen wie etwa privater Weiterbildungsmaßnahmen oder Berufserfahrung auch ohne einen der genannten Bildungsabschlüsse erreichen werden.
Das Lehrmaterial besteht aus 5 Modulen /Skripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 684 Seiten (brutto). Jedes Modul / Skript enthält außerdem eine Einsendeklausur.
Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Einen detaillierten Überblick zum Inhalt finden Sie nachfolgend unter den Inhaltsverzeichnissen der Skripte.
Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre
Juristische Arbeitsmaterialien, Recherche, Rechtsanwendungstechnik, Sachverhaltsanalyse, Subsumtion, Gutachtentechnik, Darstellungsformen (Gutachtenstil, Urteilsstil, Votum).
Modul Strafrecht
Strafgesetzbuch allgemeiner und besonderer Teil, insbesondere Körperverletzungs- und Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht.
Module Zivilrecht I und II
BGB allgemeiner und besonderer Teil mit Schwerpunkt Vertragsschluss- und Gewährleistungsrecht (insbesondere Kauf, Miete, Werkvertrag), Verjährung von Forderungen; Erb- und Familienrecht im Überblick; Zivilprozessrecht einschließlich Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.
Module Öffentliches Recht I und II
Staatsorganisation, Grundrechte, Verwaltungsverfahren, Polizeirecht, Baurecht, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsprozessrecht.
Modul Strafrecht
Kapitel 1: Einführung
A. Das Strafrecht im Rechtssystem
I. Der Standort des Strafrechts im Rechtssystem
II. Die Aufgabe des Strafrechts
III. Sinn und Zweck der Strafe
1. Die absoluten Straftheorien
2. Die relativen Straftheorien
3. Das geltende Sanktionensystem
IV. Materielles und formelles Strafrecht
B. Entwicklung und Geschichte des Strafrechts
I. Germanische Zeit (100 v. Chr. bis ca. 500 n.Chr.)
II. Frankische Zeit (Frühmittelalter, 500 bis 900)
III. Hochmittelalter (900 bis 1200)
IV. Spätmittelalter (1200 bis 1500)
V. Frühe Neuzeit (1500 bis 1800)
VI. Zeitalter des liberalen Rechtsstaates (1806 bis 1900)
VII. Zeitalter des sozialen Rechtsstaates (20. Jahrhundert)
C. Lernhilfe
Kapitel 2: Der Verbrechensaufbau
A. Die Tatbestandsebene
I. Die Tatbestandsmerkmale
1. Geschriebene, ungeschriebene und allgemeine Tatbestandsmerkmale
2. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale
II. Der objektive Tatbestand
III. Der subjektive Tatbestand
1. Der Vorsatz
2. Vorsatzformen
3. Fahrlässigkeit
B. Die Rechtswidrigkeitsebene
I. Die Rechtswidrigkeit als allgemeines Verbrechensmerkmal
II. Rechtfertigungsgründe
1. Notwehr
2. Rechtfertigender Notstand
3. Einwilligung
4. Mutmaßliche Einwilligung
C. Die Schuldebene
I. Die Schuldfähigkeit
II. Entschuldigungsgründe
D. Übersicht zum Aufbau der Straftat
E. Die Einteilung der Straftatbestände
I. Vergehen und Verbrechen
II. Versuch und vollendetes Delikt
III. Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte
IV. Eigenhändige Delikte, Sonderdelikte und Allgemeindelikte
V. Unternehmensdelikte
VI. Dauerdelikte und Zustandsdelikte
VII. Verletzungs- und Gefährdungsdelikte
VIII. Qualifikationen und Privilegierungen
F. Lernhilfe
Kapitel 3: Die Fallbearbeitungstechnik
A. Die Sachverhaltsanalyse
I. Die Bedeutung des Sachverhalts im Strafrecht
II. Methoden der Sachverhaltsanalyse im Strafrecht
1. Die Fragestellung
2. Die Unterstreichung der Verben
3. Die zeitliche Ordnung des Sachverhalts
4. Die Einteilung in Handlungsabschnitte
5. Die prozessuale Wahrheit
B. Das Finden von einschlägigen Straftatbeständen
I. Kriterien für die Auswahl von Tatbeständen
II. Techniken zum Auffinden von Tatbeständen
III. Die Bedeutung der Analogie beim Auffinden von Straftatbeständen
C. Die Subsumtion
I. Die vier Schritte der Subsumtion
1. Aufwerfen der Frage
2. Definition
3. Eigentliche Subsumtion
4. Ergebnis
5. Die Auslegung im Rahmen der Subsumtion
a) Historische Auslegung
b) Teleologische Auslegung
c) Systematische Auslegung
d) Grammatikalische Auslegung
e) Genetische Auslegung
f) Verfassungskonforme Auslegung
6. Die Subsumtion im Urteilsstil
D. Darstellungsformen
I. Das Gutachten im Strafrecht
1. Aufbau und Gliederung
a) Numerisches System
b) Gemischt alphabetisch-numerisches System
2. Der Gutachtenstil
II. Das Urteil im Strafrecht
III. Das Votum
IV. Hausarbeiten und Klausuren
E. Juristische Arbeitsmaterialien im Strafrecht
I. Gesetzestexte
II. Kommentare
III. Sonstiges Schrifttum
1. Zeitschriften
2. Lehrbücher und Fallsammlungen
3. Urteilssammlungen
IV. Juristische Datenbanken
F. Lernhilfe
Kapitel 4: Das materielle Strafrecht
A. Das Strafgesetzbuch
I. Der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches
1. Das Strafgesetz
a) Zeitlicher Geltungsbereich
b) Räumlicher Geltungsbereich
c) Zeitpunkt und Ort der Tat
d) Sprachgebrauch
2. Die Tat
a) Der Irrtum
b) Die Schuldfähigkeit
c) Versuch und Rücktritt vom Versuch
d) Täterschaft und Teilnahme
3. Die Rechtsfolgen der Tat
a) Die Strafen
b) Nebenstrafen und Nebenfolgen
c) Die Strafzumessung
d) Verwarnung mit Strafvorbehalt und Absehen von Strafe
e) Maßregeln der Besserung und Sicherung
aa) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
bb) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
cc) Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
dd) Führungsaufsicht
ee) Entziehung der Fahrerlaubnis
ff) Das Berufsverbot
f) Verfall und Einziehung
4. Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen
5. Verjährung
6. Lernhilfe
II. Der besondere Teil des Strafgesetzbuches
1. Körperverletzungsdelikte
a) Körperverletzung
b) Gefährliche Körperverletzung
c) Fahrlässige Körperverletzung
2. Tötungsdelikte
a) Totschlag
b) Mord
c) Fahrlässige Tötung
3. Nötigung
4. Eigentums- und Vermögensdelikte
a) Diebstahl
b) Unterschlagung
c) Betrug
d) Untreue
e) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
5. Raub und Erpressung
a) Raub
b) Erpressung
6. Urkundsdelikte
7. Sachbeschädigung
a) Sachbeschädigung
b) Datenveränderung
8. Straßenverkehrsdelikte
a) Trunkenheit im Straßenverkehr
b) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
B. Die Nebengesetze
1. Das Betäubungsmittelgesetz
2. Das Straßenverkehrsgesetz
3. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
4. Das Urheberrechtsgesetz
C. Lernhilfe
Kapitel 5: Das formelle Strafrecht
A. Einführung
I. Verfahrensgrundsätze
1. Der Grundsatz des fairen Verfahrens
2. Das Legalitätsprinzip
3. Das Opportunitätsprinzip
4. Der Ermittlungsgrundsatz
II. Die Verfahrensbeteiligten
1. Staatsanwaltschaft und Polizei
2. Die Gerichte
3. Der Beschuldigte und der Verteidiger
4. Der Verletzte
5. Zeugen und Sachverständige
B. Das Ermittlungsverfahren
I. Einleitung des Ermittlungsverfahrens
II. Ermittlungsmaßnahmen
III. Abschluss des Ermittlungsverfahrens
C. Das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren
I. Das Zwischenverfahren
II. Das Hauptverfahren
D. Das Vollstreckungsverfahren
E. Lernhilfe
Kapitel 6: Das Jugendstrafrecht
A. Einführung
I. Anwendungsbereich und Aufgabe
II. Jugendliche und Heranwachsende
III. Verfahren
B. Sanktionen im Jugendstrafrecht
I. Erziehungsmaßregeln
II. Zuchtmittel
III. Jugendstrafe
C. Lernhilfe
Kapitel 7: Übungsfälle
A. Sachverhalt: Ausgangsfall
B. Lösung des Ausgangsfalles
I. Diebstahl nach § 242 I StGB
1. Tatbestand
a) objektiver Tatbestand
b) Subjektiver Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
4. Ergebnis:
II. Erläuterungen
C. Sachverhalt: Variante des Grundfalles
D. Lösung der Sachverhaltsvariante
I. Raub nach § 249 I StGB
1. Tatbestand
a) Objektiver Tatbestand
2. Ergebnis
II. Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB
1. Tatbestand
a) Objektiver Tatbestand
b) Subjektiver Tatbestand
2. Ergebnis
III. Diebstahl nach § 242 I StGB
1. Tatbestand
a) objektiver Tatbestand
b) Subjektiver Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
4. Ergebnis:
IV. Körperverletzung nach § 223 I StGB
1. Tatbestand
a) Objektiver Tatbestand
b) Subjektiver Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
4. Ergebnis
V. Nötigung nach § 240 StGB
1. Tatbestand
a) Objektiver Tatbestand
b) Subjektiver Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
4. Ergebnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Modul Zivilrecht I
Kapitel 1: Einführung A. Das Zivilrecht im Rechtssystem
I. Der Standort des Zivilrechts im Rechtssystem
II. Aufgabe des Zivilrechts
III. Der Aufbau des BGB
IV. Die Zitierung von Vorschriften
B. Entstehung und Geschichte
C. Grundbegriffe
I. Willenserklärung, geschäftsähnliche Handlung und Realakt
1. Die Willenserklärung
a) Das Willenselement der Willenserklärung
b) Das Erklärungselement der Willenserklärung
c) Arten von Willenserklärungen
d) Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
e) Die Auslegung der Willenserklärung
2. Geschäftsähnliche Handlungen und Realakte
3. Zusammenfassende Übersicht
II. Objektives und subjektives Recht
1. Arten subjektiver Rechte
a) Herrschaftsrechte
b) Ansprüche
c) Gestaltungsrechte
d) Persönlichkeitsrechte
2. Der Erwerb des subjektiven Rechts
3. Zusammenfassende Übersicht
III. Das Rechtsgeschäft
IV. Das Abstraktionsprinzip
1. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
2. Unterschiede zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
3. Kausalgeschäft und abstraktes Geschäft
4. Inhalt des Abstraktionsprinzips
D. Lernhilfe
Kapitel 2: Der Aufbau zivilrechtlicher Fälle
A. Die Anspruchsgrundlage
I. Arten von Anspruchsgrundlagen
1. Vertragliche und vertragsähnliche Ansprüche
2. Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
3. Dingliche Ansprüche
4. Deliktische Ansprüche
5. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
II. Lernhilfe
B. Die Einwendung
I. Begriff der Einwendung
1. Einwendung im prozessualen Sinn
2. Einwendung im materiell-rechtlichen Sinn
II. Arten von Einwendungen
1. Rechtshindernde Einwendung
2. Rechtsvernichtende Einwendung
3. Rechtshemmende Einwendung
III. Einzelne Einwendungen
1. Erfüllung und ihre Surrogate
2. Zurückbehaltungsrechte
3. Unmöglichkeit
4. Bereicherungsrechtliche oder deliktische Einwendungen
5. Verjährung
6. Einwendungen aus Abtretung oder befreiender Übernahme
7. Anfechtung
8. Widerruf
9. Wandlung
10. Rücktritt
11. Kündigung
C. Die Tatbestandsmerkmale
I. Geschriebene und ungeschriebene Tatbestandsmerkmale
II. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale
D. Lernhilfe
Kapitel 3: Die Fallbearbeitungstechnik
A. Die Sachverhaltsanalyse
I. Die Bedeutung der Sachverhaltsanalyse
II. Methoden der Sachverhaltsanalyse
1. Die Fragestellung
2. Zeitliche Ordnung des Sachverhalts
3. Graphische Darstellung der Rechtsbeziehungen
B. Das Finden von Anspruchsgrundlagen
C. Die Subsumtion
I. Aufwerfen der Frage
II. Definition
III. Eigentliche Subsumtion
IV. Ergebnis
V. Die Auslegung im Rahmen der Subsumtion
1. Historische Auslegung
2. Teleologische Auslegung
3. Systematische Auslegung
4. Grammatikalische Auslegung
5. Verfassungskonforme Auslegung
D. Darstellungsformen
I. Das Gutachten im Zivilrecht
II. Das Urteil im Zivilrecht
III. Das Votum
IV. Hausarbeiten und Klausuren
E. Juristische Arbeitsmaterialien im Zivilrecht
I. Gesetzestexte
II. Kommentare
III. Sonstiges Schrifttum
1. Zeitschriften
2. Lehrbücher und Fallsammlungen
3. Urteilssammlungen
4. Juristische Datenbanken
F. Lernhilfe
Kapitel 4: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
A. Der Allgemeine Teil des BGB
I. Personen
1. Natürliche Personen
2. Juristische Personen
a) Verein
b) Stiftung
c) Juristische Person des Öffentlichen Rechts
3. Lernhilfe
II. Sachen und Tiere
III. Rechtsgeschäfte
1. Geschäftsfähigkeit
2. Willenserklärung
3. Vertrag
4. Bedingung und Zeitbestimmung
5. Vertretung und Vollmacht
6. Einwilligung und Genehmigung
7. Lernhilfe
IV. Fristen und Termine
V. Verjährung
VI. Ausübung der Rechte
VII. Sicherheitsleistung
B. Übungsfälle
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Modul Zivilrecht II
Kapitel 1: Das bürgerliche Gesetzbuch Teil 2
A. Das Schuldrecht
I. Allgemeines Schuldrecht
1. Inhalt von Schuldverhältnissen
2. Vertragliche Schuldverhältnisse
3. Erlöschen der Schuldverhältnisse
4. Übertragung einer Forderung
5. Schuldübernahme
6. Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern
7. Lernhilfe
II. Einzelne Schuldverhältnisse
1. Der Kauf
2. Der Darlehensvertrag
3. Die Schenkung
4. Miete und Pacht
5. Die Leihe
6. Der Dienstvertrag
7. Der Werkvertrag
8. Mäklervertrag
9. Lernhilfe
10. Der Auftrag
11. Der Geschäftsbesorgungsvertrag
12. Die Geschäftsführung ohne Auftrag
13. Die Verwahrung
14. Der Gesellschaftsvertrag
15. Die Bürgschaft
16. Die ungerechtfertigte Bereicherung
17. Die unerlaubte Handlung
18. Lernhilfe
B. Das Sachenrecht
I. Der Besitz
II. Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
III. Das Eigentum
1. Erwerb und Übertragung des Eigentums an Gundstücken
2. Erwerb und Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen
a) Übertragung
b) Ersitzung
c) Verbindung, Vermischung und Verarbeitung
d) Erwerb von Erzeugnissen oder Bestandteilen einer Sache
e) Aneignung
f) Fund
IV. Dienstbarkeiten
V. Vorkaufsrecht
VI. Reallasten
VII. Hypothek, Grundschuld und Rentenlasten
VIII. Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen
IX. Lernhilfe
C. Das Familienrecht
I. Das Eherecht
1. Verlöbnis
2. Wirkungen der Ehe
3. Eheliches Güterrecht
4. Lernhilfe
II. Das Verwandtschaftsrecht
1. Abstammung
2. Unterhaltspflicht
3. Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern
a) Allgemeine Rechte und Pflichten
b) Eheliche Kinder
c) Nichteheliche Kinder
III. Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
1. Vormundschaft
2. Betreuung
3. Pflegschaft
4. Lernhilfe
D. Das Erbrecht
I. Die Erbfolge
II. Die rechtliche Stellung des Erben
1. Annahme oder Ausschlagung
2. Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
3. Erbschaftsanspruch
4. Mehrheit von Erben
III. Lernhilfe
IV. Das Testament
V. Erbvertrag
VI. Pflichtteil
VII. Erbunwürdigkeit
VIII. Erbverzicht
IX. Erbschein
X. Lernhilfe
Kapitel 2: Die Zivilprozessordnung (ZPO)
A. Allgemeine Vorschriften
I. Gerichte
II. Parteien
III. Verfahren
B. Verfahren im ersten Rechtszug
I. Vorbereitendes Verfahren
II. Verhandlungstermin
III. Beweisaufnahme
IV. Selbständiges Beweisverfahren
C. Rechtsmittel
I. Berufung
II. Revision
III. Beschwerde
D. Wiederaufnahme des Verfahrens
E. Urkunden- und Wechselprozess
F. Familien-, Kindschafts- und Unterhaltssachen
G. Mahnverfahren
H. Zwangsvollstreckung
Kapitel 3: Übungsfälle
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Modul Öffentliches Recht I
Kapitel 1: Einführung
A. Das Öffentliche Recht im Rechtssystem
I. Der Standort des Öffentlichen Rechts im Rechtssystem
II. Materien des Öffentlichen Rechts
B. Entwicklung und Geschichte
Kapitel 2: Grundbegriffe
A. Formelles und materielles Recht
B. Beurteilungs- und Ermessensspielraum
C. Normenhierarchie
D. Handlungsformen der Verwaltung
Kapitel 3: Aufbau eines Öffentlich-rechtlichen Falles
A. Formell rechtmäßiges Verwaltungshandeln
I. Zuständigkeit
II. Form
III. Verfahren
B. Materiell rechtmäßiges Verwaltungshandeln
C. Tatbestandsmerkmale
Kapitel 4: Die Fallbearbeitungstechnik
A. Die Sachverhaltsanalyse
I. Die Bedeutung des Sachverhalts im Öffentlichen Recht
II. Methoden der Sachverhaltsanalyse
1. Die Fragestellung
2. Die zeitliche Ordnung des Sachverhalts
3. Die Argumente der Beteiligten
B. Das Finden von Ermächtigungs- und Anspruchsgrundlagen
I. Kriterien für die Auswahl von Ermächtigungs- und Anspruchsnormen
II. Techniken zum Auffinden der Normen
C. Die Subsumtion
I. Aufwerfen der Frage
II. Definition
III. Eigentliche Subsumtion
IV. Auslegung im Rahmen der Subsumtion
1. Historische Auslegung
2. Teleologische Auslegung
3. Systematische Auslegung
4. Grammatikalische Auslegung
5. Genetische Auslegung
6. Verfassungskonforme Auslegung
D. Darstellungsformen
I. Das Gutachten
1. Aufbau und Gliederung
2. Der Gutachtenstil
II. Das Urteil
III. Das Votum
IV. Hausarbeiten und Klausuren
E. Juristische Arbeitsmaterialien
I. Gesetzestexte
II. Kommentare
III. Sonstiges Schrifttum
1. Zeitschriften
2. Lehrbücher und Fallsammlungen
3. Urteilssammlungen
IV. Juristische Datenbanken
Kapitel 5: Verfassungsrecht
A. Staatsorganisationsrecht
I. Die Staatsmerkmale
1. Republik
2. Demokratie
3. Rechtsstaatlichkeit
4. Sozialstaatlichkeit
5. Bundesstaatlichkeit
II. Die obersten Bundesorgane
1. Bundespräsident
2. Bundestag
3. Bundesregierung
4. Bundesrat
III. Wichtige Staatsfunktionen
1. Gesetzgebung
2. Verwaltung
3. Rechtsprechung
4. Finanzverfassung
B. Grundrechte
I. Allgemeine Grundrechtslehren
II. Einzelne Grundrechte
1. Menschenwürde
2. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
3. Freiheit der Person
4. Allgemeine Handlungsfreiheit
5. Gleichheit
6. Glaubensfreiheit
7. Meinungsfreiheit
8. Kunstfreiheit
9. Versammlungsfreiheit
10. Berufsfreiheit
11. Eigentum
C. Verfassungsgerichtsbarkeit
I. Die Verfassungsbeschwerde
II. Das Organstreitverfahren
III. Das Normenkontrollverfahren
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Modul Öffentliches Recht II
Kapitel 1: Verwaltungsrecht
A. Allgemeines Verwaltungsrecht
I. Der Träger der Verwaltung
1. Der Verwaltungsaufbau
2. Behörden
3. Körperschaften
4. Anstalten des öffentlichen Rechts
II. Die Grundsätze des Verwaltungshandelns
1. Recht- und Gesetzmäßigkeit
2. Gleichheitsgrundsatz
3. Verhältnismäßigkeit
III. Formen des Verwaltungshandelns
1. Verwaltungsakt
a) Merkmale des Verwaltungsaktes
b) Der fehlerhafte Verwaltungsakt
c) Nebenbestimmungen des Verwaltungsaktes
d) Wirksamkeit und Bestandskraft
2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
3. Schlicht hoheitliches Handeln
IV. Verwaltungsvollstreckung
B. Polizeirecht
I. Rechtsquellen des Polizei- und Ordnungsrechts
II. Polizeibehörden
III. Recht- und Zweckmäßigkeitsprüfung von Polizeiverfügungen
1. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
2. Störer
3. Mittelauswahl
C. Baurecht
I. Bauordnungsrecht
II. Bauplanungsrecht
Kapitel 2: Verwaltungsprozessrecht
A. Außergerichtlicher Rechtsschutz
I. Widerspruchsverfahren
1. Zulässigkeit
2. Begründetheit
II. Sonstige Rechtsbehelfe
B. Gerichtlicher Rechtsschutz
I. Voraussetzungen und Aufbau einer Klage
II. Klagearten
1. Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
2. Leistungsklage
3. Feststellungsklage
4. Vorläufiger Rechtsschutz
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 6 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 8 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 215 (Zeit-) Stunden zu rechnen.
Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 6 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer endet die Betreuungsleistung.
Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.
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Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes die zugehörige Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausur erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.
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Am Ende des Lehrgangs nehmen Sie an einem schriftlichen IHK-Zertifikatstest teil. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.
Der Lehrgang endet mit einer beaufsichtigten, institutsinternen schriftlichen Klausur (IHK-Zertifikatstest). Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn hierbei mindestens die Notenstufe „ausreichend“ vergeben wird.
Die Aufsichtsklausur ist genauso aufgebaut wie die Einsendeklausuren, so dass Sie durch den Lehrgang optimal hierauf vorbereitet werden. Bei Nichtbestehen kann sie zweimal wiederholt werden.
Der IHK-Zertifikatstest wird am Sitz des Unternehmens in St. Wendel (Saarland) durchgeführt. Er findet an einem Sammeltermin statt, der jeweils an einem Samstag im Februar, Juni und Oktober von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten wird. Ihr voraussichtlicher Testtermin wird Ihnen mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ca. 4 Wochen vor dem Termin erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten und einer Wegbeschreibung. Können Sie am Test nicht teilnehmen, kann dieser verschoben werden.
Bei einem Verzicht auf den Test kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.
Postalische Version*: 1.250,00 €
Online-Version**: 1.100,00 €
Für die Prüfung fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Summe ist zahlbar in 10 monatlichen Raten, beginnend ab Lehrgangsbeginn.
Für Teilnehmer, die vorher bereits einen anderen ZAR-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, werden identische Module finanziell berücksichtigt.
Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.
*Postalisch bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial in Papierform per Post.
**Online-Version bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial im PDF-Format. Die PDF-Dateien können ausgedruckt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines Zertifikats der Industrie- und Handelskammer (IHK) dokumentiert. Zusätzlich zum IHK-Zertifikat erhält jeder Teilnehmer eine institutsinterne Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen. Bei einem Verzicht auf den IHK-Zertifikatstest kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.
Die zunehmende Durchnormierung und „Verrechtlichung“ praktisch aller beruflichen Tätigkeitsfelder, die in den letzten Jahren durch die wachsende Bedeutung und den immer größer werdenden Einfluss des Europarechts eine neue Dimension erreicht hat, erfordert eine fundierte rechtliche Basisausbildung fast aller am Herstellungs-, Vertriebs-, Verkaufs- und Verwaltungsprozess beteiligten Personen. Das Recht kann insoweit nicht mehr nur allein den Volljuristen überlassen werden. Wichtige Gesetzesmaterien wie etwa das Arbeitsrecht erfahren ständig und in immer kürzeren Zeitabständen wesentliche Änderungen. Mitarbeiterschulungen in ganz speziellen Bereichen des Rechts wie etwa durch Seminare zum Kaufrecht oder Kündigungsrecht können das Fachwissen der Teilnehmer nur für einen begrenzten Zeitraum auf einen aktuellen Stand bringen.
Für Industrie und Handel kostengünstiger und effektiver ist daher eine rechtliche Grundausbildung ihrer Mitarbeiter sowohl in den grundlegenden Rechtsfächern als auch in der Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre, die es dem Teilnehmer ermöglicht, flexibel auf Gesetzesänderungen zu reagieren und sich selbstständig ohne ständige zeit- und kostenintensive Fortbildungsveranstaltungen in spezielle Rechtsgebiete und neue Gesetze einarbeiten zu können.
In diesem Rahmen vermittelt der Fernlehrgang Rechtsassistent (IHK) dem Nichtjuristen ein fundiertes juristisches Basiswissen innerhalb von nur 6 Monate. Die nachfolgende, nicht abschließende Aufzählung verdeutlicht an konkreten Beispielen die praktische Relevanz der Fortbildung.
Der Absolvent kann Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Anfertigung von schriftlichen Verträgen, Gewährung oder Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
Als kaufmännischer Sachbearbeiter kann der Absolvent in den Bereichen Vertragsschluss, Auftragsannahme, Gewährleistung und Debitorenmanagement aufgrund seiner fundierten Basiskenntnisse im Recht eigenständiger arbeiten. So kann er etwa gesetzliche oder von Behörden gesetzte Fristen ausrechnen, Zinsen berechnen oder erkennen, in welchen Fällen und innerhalb welcher Fristen die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner, Schuldner oder Gläubiger erforderlich ist.
Als Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit kann der Absolvent zu rechtlichen Themen Stellung nehmen. So kann er etwa über Prozesse oder Gesetzgebungsverfahren mit mehr Hintergrundwissen berichten und mögliche Alternativen für den Ausgang von Verfahren erkennen und abwägen. Er kann die rechtlichen Auswirkungen von Presseerklärungen besser einschätzen und somit etwa die Abgabe von Erklärungen, die eine Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, vermeiden.
Als Inkasso-Sachbearbeiter kann der Absolvent dem Inkasso-Unternehmer qualifizierter zuarbeiten. So kann er etwa die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges oder die Verjährung einer Forderung erkennen und somit qualifizierte Vorarbeit bei der Akquisition oder Kundenberatung leisten.
Als Versicherungsmakler oder Versicherungsangestellter kann er seine Kunden in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss des Versicherungsvertrages und in Versicherungsfällen qualifizierter und überzeugender beraten.
Als Abteilungsleiter für Personalwesen oder Personalsachbearbeiter ist der Absolvent nicht mehr auf die ständige Teilnahme an Schulungen zur Anpassung an die sich gerade in diesem Bereich schnell ändernde Rechtslage angewiesen. Er ist nach der Teilnahme an diesem Lehrgang vielmehr in der Lage, sich selbständig in neue Gesetze zum Arbeits- und Sozialrecht einzuarbeiten, soweit er zuvor ein entsprechendes Grundwissen erworben hat.
Als Sachverständiger sind Grundkenntnisse im Recht bei der Erstellung von Sachverständigengutachten hilfreich. Der im Recht ausgebildete Gutachter erkennt besser, worauf es dem Juristen ankommt. Im Umgang mit Gerichten und Behörden profitiert er von der Kenntnis des juristischen Fachvokabulars. Aufgrund der so erzielbaren Kommunikationsstärke wird er mehr Aufträge von Behörden, Gerichten oder Anwälten bekommen.
Als Abiturient kann der Teilnehmer in der Wartezeit zum Studiumsbeginn sein Interesse für ein mögliches Jurastudium prüfen. Bei Nichtgefallen kann er so rechtzeitig die Weichen für eine andere Ausbildung stellen. Er erhält eine Bescheinigung über eine kurze, aber in sich geschlossene Fortbildung, die, anders als ein Studienabbruch in den ersten Semestern, beruflich durchaus verwertbar ist.
Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.
Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.
Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgefüllt und uns übersandt werden (postalisch, Fax oder per E-Mail). Es ist möglich, im Anmeldeformular als Rechnungsempfänger eine andere Person, z. B. einen Arbeitgeber, einzutragen.
Für Arbeitgeber und Unternehmen, die einzelne Mitarbeiter oder Gruppen anmelden möchten, stellen wir ein eigenes Unternehmensanmeldeformular zur Verfügung.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.