Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

Die Weiterbildung zum Fachreferenten für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ermöglicht es den Teilnehmern, prozessuale und materiell-rechtliche Problemstellungen aus dem Vollstreckungsrecht zu bearbeiten, zu entscheiden und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren. Die Bildungsmaßnahme ist insbesondere geeignet für Schuldnerberater und Sachbearbeiter in Debitorenabteilungen, Inkassounternehmen und nichtanwaltliche Mitarbeiter in Anwaltskanzleien.

Der Lehrgang enthält neben dem eigentlichen Vollstreckungsrecht auch das Zivilprozessrecht, wodurch u. a. Möglichkeiten der Titulierung von Forderungen aufgezeigt werden.

Der Lehrgang Fachreferent für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht ist ein staatlich zugelassener, auf die Dauer von 6 Monaten ausgelegter, berufsbegleitender Fernlehrgang zur Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens in der sog. Einzel- und Gesamtvollstreckung, das den Teilnehmer dazu befähigt,

  • einfache Rechtsprobleme im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht selbst zu lösen,

  • bei komplexeren Fällen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können,

  • das Fachvokabular eines Volljuristen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht zu verstehen

  • und somit einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können.

Der Teilnehmer soll hierdurch in die Lage versetzt werden, in einfach gelagerten Fällen gegen säumige Schuldner selbständig einen Vollstreckungstitel zu erlangen und diesen im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens zu vollstrecken. In komplexeren Fällen soll er einem Juristen Entscheidungsvorschläge erarbeiten können. Die Umsetzung der Lehrgangsziele soll dabei sowohl aus der Perspektive des Gläubigers wie auch aus der Perspektive des Schuldners oder in der Rolle eines den Insolvenzverwalter oder Inkassounternehmer unterstützenden Sachbearbeiters ermöglicht werden.

Die Bildungsmaßnahme zielt zunächst ab auf Personen, deren berufliche Tätigkeitsfelder Bezüge zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht aufweist. Dies betrifft einerseits selbständige Unternehmer oder Geschäftsführer, die ihre offenen Forderungen möglichst selbst eintreiben möchten, darüber hinaus aber auch z. B. nichtanwaltliche Mitarbeiter in Anwaltskanzleien sowie Mitarbeiter von Insolvenzverwaltern und Inkassounternehmen oder Angestellte, die mit der Debitorenverwaltung beauftragt sind. Darüber hinaus angesprochen sind Personen, die sich mit der Schuldnerberatung beschäftigen.

Vorbildung:

Grundsätzlich ist Zulassungsvoraussetzung die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf, der rechtliche Bezüge aufweist (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe). In Ausnahmefällen können nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, im Einzelfall zugelassen werden.

Das Lehrmaterial besteht aus 4 Modulen /Skripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 479 Seiten (brutto). Jedes Modul / Skript bis auf das Einführungsskript enthält außerdem eine Einsendeklausur, so dass insgesamt 3 Einsendeklausuren angeboten werden.

Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Darstellung.

Grundlagen im Recht

Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts; Vorgehensweise bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Fragestellungen; Vorgehensweise bei der Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen, Subsumtionstechnik, Gutachtenstil, Votum und Urteilsstil, juristische Arbeitsmaterialien.

Module Zivilprozessrecht

Rechtsweg, Rechtsquellen, Aufbau der Gerichte; Prozessbeteiligte; Streitgegenstand; Klagearten; Verfahrensgrundsätze; Prozessablauf; Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten: Klageleugnen, Einreden im prozessualen Sinn, Aufrechnung, Geständnis und Anerkenntnis, Widerklage; Beweisverfahren; Beendigung des Prozesse; Besondere Verfahrenssituationen: Versäumnisverfahren, Klageänderung, objektive Klagehäufung, Veräußerung oder Abtretung der Streitsache. Prozessbeendigung durch Parteihandlung: Klagerücknahme, Erledigung der Hauptsache, Vergleich. Parteiwechsel und Parteibeitritt. Streitgenossenschaft. Beteiligung eines Dritten am Rechtsstreit: Nebenintervention, Streitverkündung. Das Rechtsmittelverfahren. Die Rechtskraft: formelle Rechtskraft, materielle Rechtskraft, Durchbrechung der Rechtskraft. Besondere Arten des Verfahrens: Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess, Mahnverfahren, Schiedsverfahren.

Modul Zwangsvollstreckungsrecht

Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen; Vollstreckungsvoraussetzungen; Vollstreckungshindernisse; Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; Zwangsvollstreckung wegen anderer Ansprüche als Geldforderungen; Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen, zur Erwirkung von Handlungen, zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen, zur Abgabe einer Willenserklärung; Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsverfahren: Erinnerung nach § 766 ZPO, sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO, Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO, Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO, Schadensersatzklage nach § 826 BGB; Rechtsbehelfe im Klauselverfahren: Rechtsbehelfe des Gläubigers: Erinnerung nach § 573 I ZPO, Sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 567 I Nr. 2 ZPO, Klauselerteilungsklage nach § 731 ZPO, Rechtsbehelfe des Schuldners: Erinnerung nach § 732 ZPO, Klauselgegenklage nach § 768 ZPO; Vorläufiger Rechtsschutz: Arrest, einstweilige Verfügung.

Modul Insolvenzrecht

Einführung: Einzelzwangsvollstreckung; Konkurs, Konkursordnung, Rechtsquellen, Ablauf des Verfahrens im Überblick. Verfahrensbeteiligte: Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter, Insolvenzschuldner, Gläubiger: Insolvenzgläubiger, Massegläubiger, Neugläubiger. Insolvenzmasse. Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ablauf, Insolvenzplan, Restschuldbefreiung. Besondere Verfahrenssituationen: Aufrechnung, Insolvenzanfechtung. Besondere Verfahrensarten: Verbraucherinsolvenzverfahren, Verfahren bei Nachlässen, Verfahren bei Gesellschaften: OHG, KG, BGB-Gesellschaft, AG, GmbH, Inlands- und Auslandsinsolvenzverfahren.

Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 6 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 6 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 131 (Zeit-) Stunden zu rechnen.

Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 6 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer endet die Betreuungsleistung.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. Wenige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit allen weiteren Informationen.

Sie erhalten zu Beginn des Lehrgangs das Unterrichtsmaterial und eine Anleitung. Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung.

Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes die zugehörige Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausur erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.

Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.

Der Lehrgang endet mit einer beaufsichtigten, institutsinternen schriftlichen Prüfung. Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn hierbei mindestens die Notenstufe „ausreichend“ vergeben wird.

Die Prüfungsklausur ist genauso aufgebaut wie die Einsendeklausuren, so dass Sie durch den Lehrgang optimal hierauf vorbereitet werden. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt am Sitz des Unternehmens in St. Wendel (Saarland). Die Prüfung findet an einem Sammeltermin statt, der jeweils an einem Samstag im Februar, Juni und Oktober von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten wird. Ihr voraussichtlicher Prüfungstermin wird Ihnen mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ca. 4 Wochen vor dem Termin erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten und einer Wegbeschreibung. Können Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, kann diese verschoben werden.

Bei einem Verzicht auf die Prüfung kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.

Postalische Version*: 1.250,00 €

Online-Version**: 1.100,00 €

Die Summe ist zahlbar in 10 monatlichen Raten, beginnend ab Lehrgangsbeginn.

Für Teilnehmer, die vorher bereits einen anderen ZAR-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, werden identische Module finanziell berücksichtigt.

Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

*Postalisch bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial in Papierform per Post.

**Online-Version bedeutet: Sie erhalten das Lehrgangsmaterial im PDF-Format. Die PDF-Dateien können ausgedruckt werden.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines Zeugnisses dokumentiert. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen. Bei einem Verzicht auf die Prüfung kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.

Der Fachreferent kann zivilprozessual, zwangsvollstreckungs- und insolvenzrechtlich relevante Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen.

Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist. Darüber hinaus kann er den professionellen Berufsträgern qualifiziert zuarbeiten.

Die hierzu nachfolgend genannten Perspektiven verstehen sich als eine nicht abschließende, lediglich beispielhafte Aufzählung.

Der Lehrgang unterstützt den Teilnehmer bei folgenden Tätigkeiten:

  • Forderungsüberwachung.

  • Titulierung von Forderungen im Mahnverfahren / Zivilprozess.

  • Abwehr von Klagen im Mahnverfahren / Zivilprozess.

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten als Kläger im Zivilprozess bzw. als Antragssteller im Mahnverfahren.

  • Beurteilung der Erfolgsaussichten von Einwendungen des Beklagten im Zivilprozess bzw. des Antragsgegners im Mahnverfahren.

  • Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung, Vermögensauskunft, Verhaftung.

  • Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen aus der Sicht des Schuldners oder Drittschuldners.

  • Antragsstellung im Insolvenzverfahren / Verbraucherinsolvenzverfahren.

  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.

  • Unterstützung des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren.

Als Schuldnerberater kann der Teilnehmer dem Schuldner Möglichkeiten und Grenzen der Abwehr von Forderungen aufzeigen. Er kann den Schuldner dahingehend beraten, ob und unter welchen Voraussetzungen etwa ein Insolvenzverfahren oder eine Restschuldbefreiung in Betracht kommen. Umgekehrt kann er dem Schuldner Möglichkeiten zur Verwirklichung eigener Forderungen erläutern.

Als Mitarbeiter eines Insolvenzverwalters kann der Teilnehmer Anträge vorformulieren, Forderungstabellen zusammenstellen, Anfragen beantworten, Gläubigerversammlungen vorbereiten und hierbei sowie bei der Erstellung von Inventarlisten, der Verwaltung, Verwertung und Verteilung auf qualifizierte Art und Weise assistieren und zuarbeiten. Der Insolvenzverwalter kann damit entsprechend entlastet werden.

Als Inkassodienstleister oder Mitarbeiter eines Inkassounternehmens kann der Teilnehmer im Rahmen der Forderungsüberwachung die Verjährung errechnen, eigenständig Mahnverfahren einleiten und so selbständig offene Forderungen titulieren. Er kann Aufträge an den Gerichtsvollzieher formulieren und diese überwachen.

Als Inhaber von Zahlungsansprüchen oder anderen Forderungen oder Mitarbeiter in der Debitorenabteilung eines Unternehmens kann der Teilnehmer die Forderungsüberwachung übernehmen, die Titulierung von Forderungen in die Wege leiten und Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Rechtsanwälten kann er qualifizierte Aufträge erteilen und mit den Berufsträgern auf fachlich hohem Niveau kommunizieren.

Als Rechtsanwaltsfachangestellte oder sonstiger Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei kann der Teilnehmer die Vollstreckungsaufgaben übernehmen und im Rahmen der Titulierung von Forderungen, der Zwangsvollstreckung oder im Insolvenzverfahren dem Rechtsanwalt qualifiziert zuarbeiten und diesen entsprechend entlasten. Die Weiterbildung bietet sich daher insbesondere auch für Rechtsanwaltsfachangestellte in Kanzleien mit Ausrichtung auf Insolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren an.

Als Jurist mit nicht-deutschem Abschluss kann sich der Teilnehmer fundierte Kenntnisse im deutschen Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht verschaffen und so etwa den Einstieg in eine international ausgerichtete Kanzlei vorbereiten oder unterstützen.

Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.

Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgedruckt und ausgefüllt werden. Eine Vorabanmeldung kann per Fax oder E-Mail erfolgen, die Weiterbildung kann jedoch erst beginnen, wenn die Anmeldung postalisch bei uns eingegangen ist.

Wenige Tage nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.